1          Grundsätze des Zusammenlebens

Wir, die Schüler und Lehrer der Johann-Pachelbel-Realschule, Staatliche Realschule Nürnberg III und der Staatlichen Fachoberschule II, verstehen uns zusammen mit dem Verwaltungspersonal und den Eltern als eine Schulgemeinschaft, die gemeinsam die Verantwortung für ein angenehmes Schulklima sowie für Ordnung und Sauberkeit auf dem gemeinsamen Schulgelände tragen. Unsere Grundsätze sind dem BayEUG, der BaySchO, der schulartspezifischen Schulordnungen und dem Jugendschutzgesetz sowie allen übergeordneten Rechtsgrundsätzen verpflichtet.

Wir verhalten uns so, dass das Zusammenleben in der Schulgemeinschaft nicht gestört und gefährdet wird.

Wir tragen insbesondere zum Schutz der Umwelt in möglichst vielen Bereichen bei, vor allem auf dem Schulgelände und den angrenzenden Flächen.

Wir sind alle aufgefordert, unseren Beitrag zu einem guten Schulklima zu leisten und die folgenden Grundsätze einzuhalten. Jeder, der sich nicht an diese Grundregeln hält, muss mit konsequentem Handeln und entsprechenden Disziplinarmaßnahmen rechnen.

 

Für verlorene Sach- und Wertgegenstände kann grundsätzlich keine Haftung übernommen werden. Gefundene Sach- und Wertgegenstände werden umgehend beim Hausmeister (Aula) abgegeben.

 

2          Hausordnung

2.1       Organisatorisches

Unterrichtszeiten:

Zeit

 Realschule

Fachoberschule

8:20 bis 9:05 Uhr

1

1

9:05 bis 9:50 Uhr

2

2

9:50 bis 10:10 Uhr

Pause

10:10 bis 10:55 Uhr

3

3

10:55 bis 11:40 Uhr

4

4

11:40 bis 12:00 Uhr

Pause

12:00 bis 12:45 Uhr

5

5

12:45 bis 13:30 Uhr

6

6

13:30 bis 14:15 Uhr

7

7

14:15 bis 15:00 Uhr

8

8

15:00 bis 15:45 Uhr

9

9

15:45 bis 16:00 Uhr

Pause

16:00 bis 16:45 Uhr

10

10

16:45 bis 17:30 Uhr

11

11

 

Im Zeitfenster von 11:40 bis 14:15 ist die Mensa geöffnet. Im gleichen Zeitfenster legen die Schulen die Mittagspause von 45 Min. nach den Gegebenheiten des jeweiligen schulartspezifischen Stundenplans fest.

Der Unterricht richtet sich nach der gültigen Stundentafel und dem Stundenplan. Die Lehrkräfte beenden den Unterricht.

 

Pausen und Pausenaufsichten:

 

2.2       Regeln für den Aufenthalt im Klassenzimmer und in den Fachräumen

 

2.3       Regeln für das Schulgebäude und die anderen Schulbereiche

 

2.4       Regeln für das Parken auf dem Schulgelände

 

3          Regeln für die Fachoberschule

 

Nutzung von Mobiltelefonen und digitalen Speichermedien

Laut gültigem Schulrecht (vgl. Art. 56, BayEUG) sind Mobilfunktelefone und sonstige digitale Speichermedien im Schulgebäude und auf dem Schulgelände prinzipiell auszuschalten. Die Hausordnung der FOS II lässt hier jedoch folgende Ausnahmeregelung zu:

 

Diese Hausordnung ist eine Übergangshausordnung. Sie wurde durch die beiden Schulleitungen festgesetzt und hat Gültigkeit ab dem 11.09.2017 bis zur Festsetzung der endgültigen Hausordnung durch die Gremien beider Schulen.

 

An der Erstellung der endgültigen Hausordnung werden aus beiden Schularten beteiligt: