1          Grundsätze des Zusammenlebens

Wir, die Schüler und Lehrer der Johann-Pachelbel-Realschule, Staatliche Realschule Nürnberg III und der Staatlichen Fachoberschule II, verstehen uns zusammen mit dem Verwaltungspersonal und den Eltern als eine Schulgemeinschaft, die gemeinsam die Verantwortung für ein angenehmes Schulklima sowie für Ordnung und Sauberkeit auf dem gemeinsamen Schulgelände tragen. Unsere Grundsätze sind dem BayEUG, der BaySchO, der schulartspezifischen Schulordnungen und dem Jugendschutzgesetz sowie allen übergeordneten Rechtsgrundsätzen verpflichtet.

Wir verhalten uns so, dass das Zusammenleben in der Schulgemeinschaft nicht gestört und gefährdet wird.

Wir tragen insbesondere zum Schutz der Umwelt in möglichst vielen Bereichen bei, vor allem auf dem Schulgelände und den angrenzenden Flächen.

Wir sind alle aufgefordert, unseren Beitrag zu einem guten Schulklima zu leisten und die folgenden Grundsätze einzuhalten. Jeder, der sich nicht an diese Grundregeln hält, muss mit konsequentem Handeln und entsprechenden Disziplinarmaßnahmen rechnen.

  • Weil wir alle aus verschiedenen Nationen und Kulturen kommen, tolerieren und akzeptieren wir, dass wir unterschiedlich sind und andere Bräuche haben.
  • Wir nehmen aufeinander Rücksicht und verhalten uns verantwortungsbewusst.
  • Im Unterricht und auf dem Schulgelände sprechen wir Deutsch miteinander.
  • Wir gehen höflich miteinander um und grüßen uns und vor allem Gäste, die in unser Schulhaus kommen.
  • Wir unterlassen jede Art von Provokation und Beleidigung.
  • Wir gehen fair und rücksichtsvoll miteinander um. Dazu gehört auch, dass auf ein provozierendes Äußeres (z. B. Frisur, Kleidung) verzichtet wird.
  • Wenn es Probleme gibt, wird gemeinsam unter Einbeziehung der Streitschlichter, der SMV beider Schulen, den Verbindungslehrkräften sowie dem Beratungsteam jeder Schule (Schulsozialpäd­agoge, Schulpsychologe) und ggf. der Schulleitungen nach einer Lösung gesucht.
  • Wir achten alle auf Sauberkeit und Ordnung auf dem Schulgelände und den angrenzenden Flä­chen. Deswegen ist das Kaugummikauen auf dem Schulgelände untersagt. Offene Getränke sollen nur im Innen- und Außenbereich der Mensa getrunken werden. Schülerinnen und Schüler können zur Hilfe herangezogen werden, wenn Verunreinigungen zu beseitigen sind.
  • Wir bereiten uns auf den Unterricht und Schulveranstaltungen vor und bringen unsere Arbeitsmittel vollständig und zuverlässig mit.
  • Wir sind pünktlich.
  • Wir gehen mit Lernmitteln (Bücher, Arbeitshefte, Lektüren, PCs, Schulmöbeln usw.) sorgfältig um. Wer Schäden verursacht, muss sie selbstverständlich wiedergutmachen bzw. wird zur Behebung herangezogen.
  • Wir nehmen Gegenstände nicht mit, die nicht für den Unterricht bestimmt sind (z. B. Laserpointer Waffen) oder das Schulleben stören bzw. gefährden.
  • Jugendlichen unter 18 Jahren ist das Rauchen in der Öffentlichkeit grundsätzlich untersagt. Auch wir sind deshalb eine rauch- und drogenfreie Schule. Das Rauchen und der Genuss von Rausch­mitteln und alkoholischen Getränken ist auf dem Schulgelände nicht erlaubt. Dies gilt auch bei al­len Schulveranstaltungen, auch wenn diese an anderen Orten stattfinden (BayEUG Art.56).
  • Lehrkräfte, Studienreferendare, Praktikanten, Hausmeister, Sekretärinnen, weiteres pädagogisches Personal und das Betreuungspersonal der offenen Ganztagsbetreuung sowie das Personal in der Mensa sind berechtigt den Schülerinnen und Schülern Anweisungen zu geben.

 

Für verlorene Sach- und Wertgegenstände kann grundsätzlich keine Haftung übernommen werden. Gefundene Sach- und Wertgegenstände werden umgehend beim Hausmeister (Aula) abgegeben.

 

2          Hausordnung

2.1       Organisatorisches

Unterrichtszeiten:

Zeit

 Realschule

Fachoberschule

8:20 bis 9:05 Uhr

1

1

9:05 bis 9:50 Uhr

2

2

9:50 bis 10:10 Uhr

Pause

10:10 bis 10:55 Uhr

3

3

10:55 bis 11:40 Uhr

4

4

11:40 bis 12:00 Uhr

Pause

12:00 bis 12:45 Uhr

5

5

12:45 bis 13:30 Uhr

6

6

13:30 bis 14:15 Uhr

7

7

14:15 bis 15:00 Uhr

8

8

15:00 bis 15:45 Uhr

9

9

15:45 bis 16:00 Uhr

Pause

16:00 bis 16:45 Uhr

10

10

16:45 bis 17:30 Uhr

11

11

 

Im Zeitfenster von 11:40 bis 14:15 ist die Mensa geöffnet. Im gleichen Zeitfenster legen die Schulen die Mittagspause von 45 Min. nach den Gegebenheiten des jeweiligen schulartspezifischen Stundenplans fest.

Der Unterricht richtet sich nach der gültigen Stundentafel und dem Stundenplan. Die Lehrkräfte beenden den Unterricht.

 

Pausen und Pausenaufsichten:

  • Die Pausen dienen zur Entspannung für Lehrkräfte und Schüler.
  • Um die Einhaltung der Hausordnung und damit die Sicherheit auf dem Schulgelände zu gewährleisten, sind vor dem Unterricht und während der Pausen Aufsichten eingeteilt. Diese werden von Lehrkräften beider Schulen aktiv wahrgenommen.
  • Pausenbereiche sind bei schlechtem Wetter die Aula sowie die Schülerbücherei.
  • Pausenbereiche sind bei gutem Wetter für die Realschüler der hintere Pausenhof sowie der Allwetterplatz und für die Fachoberschüler der Vorplatz vor dem Schulhaus. Die Aula ist gemeinsame Pausenfläche.
  • Toiletten sind grundsätzlich keine Pausenbereiche.
  • Bei ungünstigen Witterungsbedingungen können Sonderregelungen getroffen werden.
  • Die Treppen sind frei zu halten und keine Aufenthaltsorte. Wir gehen auf den Treppen auf der rechten Seite. Fünf Minuten vor Pausenende begeben sich alle zu ihren Klassenzimmern bzw. Fachräumen.
  • In den Zeiten von 7:45 bis 8:10 Uhr, 9:50 bis 10:10 und von 11:40 bis 12:00 Uhr ist der Pausenverkauf geöffnet.
  • In der Zeit von 11:40 bis 14:15 Uhr hat die Mensa geöffnet, der Pausenverkauf aber geschlossen. In dieser Zeit können beim Pausenverkauf aber Bons und Getränke erworben werden.

 

2.2       Regeln für den Aufenthalt im Klassenzimmer und in den Fachräumen

  • Schulfremde Personen haben sich umgehend beim Hausmeister oder im Sekretariat der jeweiligen Schule anzumelden. Ansonsten ist der Aufenthalt auf dem Schulgelände untersagt. Das Hausrecht üben die Schulleitungen und die Betreiberfirma aus.
  • Der Aufenthalt in den Fachräumen ist außerhalb des Unterrichts nur in Anwesenheit oder unter der Aufsicht einer Lehrkraft erlaubt.
  • Alle Räume und ihre Einrichtungen sind mit Sorgfalt zu behandeln. Schäden werden unverzüglich der unterrichtenden oder Aufsicht führenden Lehrkraft gemeldet.
  • Die Schränke in den Klassenräumen dienen zur Aufbewahrung von Unterrichtsgegenständen und sind von Leergut und Abfall freizuhalten.
  • Für die Sauberhaltung der Schultafeln und des Unterrichtsraumes sind die Schülerinnen und Schüler verantwortlich (eingeteilte Klassendienste).

 

2.3       Regeln für das Schulgebäude und die anderen Schulbereiche

  • Im Schulhaus unterlassen wir unnötiges Lärmen und stören den Unterricht anderer Klassen nicht.
  • Die Gänge sind freizuhalten. Die Treppen sind kein Aufenthaltsort.
  • Beim Raumwechsel gehen wir zügig, aber ohne zu drängeln zum nächsten Raum. Vor allem auf den Treppen verhalten wir uns rücksichtsvoll.
  • Die Mensa im EG und die Sitzgelegenheiten auf dem Vorplatz sind Schulrestaurant bzw. Schulcafé. Personen, die essen wollen, haben immer Vorrecht auf einen Sitzplatz. Die Aula ist ordentlich und sauber zu hinterlassen. Wir verhalten uns höflich und stören andere nicht beim Essen.
  • Der Aufenthalt im Bereich des Allwetterplatzes ist nur in den Pausen, unter Aufsicht einer Lehrkraft oder mit dem Betreuungspersonal der offenen Ganztagsbetreuung gestattet. Das Essen und Trinken, auch das Kaugummi-Kauen ist im umzäunten Bereich nicht erlaubt. Als Spielgeräte dienen
    die Geräte der "bewegten Pause", der Ganztagsbetreuung oder Softbälle. Das Spiel mit Leder- oder Tennisbällen außerhalb des Sportunterrichts ist untersagt.
  • Im Alarmfall verlassen wir ruhig, aber zügig das Schulgelände und gehen zu den zentralen Sammelplätzen. Die gesonderten Regeln zum Alarmplan sind unbedingt einzuhalten.
  • Als Schule mit Verantwortung fühlen wir uns dem Umweltschutz verpflichtet. Deswegen vermeiden wir Müll und entsorgen den anfallenden Müll in die bereitgestellten Abfallbehälter. Sofern dies möglich ist, werden Restmüll und Papier getrennt entsorgt. Pfandflaschen werden beim Pausenverkauf zurückgegeben. Besonders kümmern wir uns um die Sauberkeit auf den angrenzenden Grünflächen.
  • Im Schulalltag achten wir auf einen sparsamen Umgang mit Energie und anderen Ressourcen.
  • Jede Klasse hinterlässt den Unterrichtsraum sauber und ordentlich.

 

2.4       Regeln für das Parken auf dem Schulgelände

  • Das Abstellen von Fahrrädern, Motorrädern und PKW ist grundsätzlich nur in den vorgesehenen Flächen gestattet. Behindertenparkplätze dürfen nur mit einer entsprechenden Genehmigung benutzt werden.
  • Auf dem Schulgelände dürfen nur Berechtigte mit einem gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe einzusehenden Berechtigungsausweis parken.
  • Gesondert gekennzeichnete Parkflächen (z.B. für die Schulleitungen oder den Hausmeister) sind frei zu halten.
  • Zuwiderhandlungen können zum kostenpflichtigen Entfernen der Fahrzeuge führen.

 

3          Regeln für die Fachoberschule

  • Wir alle machen uns bewusst, dass wir uns das Schulgebäude mit der Johann – Pachelbel – Realschule teilen. Dies sehen wir als Bereicherung. Gerade den jüngeren Realschülern gegenüber sind wir ein Vorbild in unserem Verhalten und Handeln. Bei Bedarf helfen wir unseren Mitschülern der Realschule gerne.
  • Plakate, Annoncen und Ähnliches dürfen wir im Bedarfsfall ausschließlich mit Genehmigung des Schulleiters und hier nur an den zum Aushang bestimmten Flächen bzw. Vorrichtungen anbringen. Entsprechendes gilt für die Verbreitung von Flugblättern.
  • Bei der Nutzung der EDV im Schulhaus beachten wir strikt die Regelungen der entsprechenden Nutzerordnung.

 

Nutzung von Mobiltelefonen und digitalen Speichermedien

Laut gültigem Schulrecht (vgl. Art. 56, BayEUG) sind Mobilfunktelefone und sonstige digitale Speichermedien im Schulgebäude und auf dem Schulgelände prinzipiell auszuschalten. Die Hausordnung der FOS II lässt hier jedoch folgende Ausnahmeregelung zu:

  • Grundsätzlich gilt: Dort, wo sich Schülerinnen und Schüler der FOS II Räumlichkeiten mit denen der Realschule teilen, ist die Nutzung digitaler Speichermedien nicht erlaubt. Als digitale Speichermedien gelten u. a. Smartphones, Smartwatches, mp3-Player, Laptops, Fotoapparate und Tablets.
  • Im gesamten Aula-Bereich, in der Mensa, am Vorplatz des Schulgebäudes, im gesamten 1. Obergeschoss des Schulgebäudes sowie in den Realschulbereichen im 2. Obergeschoss (Gebäudeteile A, B) verzichten wir strikt auf die Nutzung von Mobiltelefonen und anderen digitalen Speichermedien.
  • Die Nutzung von Mobiltelefonen und anderen digitalen Speichermedien ist ausschließlich in den Gebäudeteilen C, D und E des 2. Obergeschosses erlaubt und dies nur während der Pausen.
  • Im Unterricht verzichten wir vollständig auf die Nutzung von Mobiltelefonen. Wir verwenden diese nur nach ausdrücklicher Aufforderung durch eine Lehrkraft.
  • Bei Toilettengängen während der Unterrichtszeit ist das Mitführen von Mobiltelefonen untersagt. In diesem Fall kann die Lehrkraft das Zurücklassen des Mobiltelefons im Klassenzimmer anordnen.
  • Bei schriftlichen Leistungserhebungen schalten wir digitale Speichermedien (z.B. Mobiltelefone, Smartwatches, mp3-Player, etc.) vollständig aus und legen diese an einen dafür vorgesehenen Ort ab. Uns ist bewusst, dass Verstöße gegen diese Regel grundsätzlich als Unterschleif gewertet werden.
  • Uns ist bewusst, dass Zuwiderhandlungen gegen diese Regelung ohne Vorwarnung mit Ordnungsmaßnahmen (u. a. Schulverweis) sanktioniert werden können und dass die Geräte in diesem Fall durch die Lehrkräfte eingezogen und bis zum Ende des Schultages einbehalten werden können.

 

Diese Hausordnung ist eine Übergangshausordnung. Sie wurde durch die beiden Schulleitungen festgesetzt und hat Gültigkeit ab dem 11.09.2017 bis zur Festsetzung der endgültigen Hausordnung durch die Gremien beider Schulen.

 

An der Erstellung der endgültigen Hausordnung werden aus beiden Schularten beteiligt:

  • Elternbeirat
  • Schulforum
  • SMV
  • Lehrerkollegium vertreten durch den Personalrat
  • Verwaltungspersonal (Sekretariat)
  • Schulleitung